Credit © Aleksej Keksel
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Diese Woche geht es um einen Rohbau, der komplett ohne Schalung entsteht – und darum, wo die Genehmigungshürde für diese Bauweise in Deutschland aktuell noch liegt. Dazu zwei kurze Meldungen aus KI-gestützter Angebotsprüfung und Baukalkulation. |
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Analyse: 3D-Betondruck im Gewerbebau Ein Supermarkt-Rohbau kostet im klassischen Verfahren Wochen allein für Schalung und Mauerwerk – Zeit, die bei Bauzinsen, Mietausfall und dem anhaltenden Fachkräftemangel am Bau direkt Geld kostet. Wände hochziehen gehört nach wie vor zu den personalintensivsten Abschnitten im Rohbau. Genau hier setzt ein Projekt in Baden-Württemberg an, das über den Status eines weiteren Pilotversuchs hinausgeht. In Neubulach im Nordschwarzwald drucken mobile Großraumroboter derzeit die Wände eines Supermarkts für Netto Marken-Discount – Schicht für Schicht, direkt aus dem Fahrmischer, ganz ohne Schalungsplatte. Ausführendes Unternehmen ist NELCON, ein Joint Venture von ZÜBLIN und dem Stuttgarter Technologieanbieter INSTATIQ, dessen mobiler Drucker INSTATIQ P1 mit einem 26 Meter langen Mastausleger arbeitet. In einzelnen Bauphasen kamen erstmals zwei dieser Drucker parallel zum Einsatz. Auf rund 1.700 m² Grundfläche entstehen so mehr als 1.300 m² gedruckte Wandfläche und rund 292 m³ Druckbeton, bei Wandhöhen von bis zu 7 Metern – nach Angaben der Projektpartner aktuell das größte realisierte 3D-gedruckte Gebäude weltweit. Der Wandrohbau inklusive baulicher Schnittstellen war nach rund vier Wochen fertig. Baustofflieferant Heidelberg Materials setzt dabei erstmals den Zement evoZero in Kombination mit mobilem 3D-Betondruck ein: Das CO₂ wird im Zementwerk Brevik in Norwegen abgeschieden und dauerhaft unter dem Meeresboden der Nordsee gespeichert, ohne dass die Rezeptur des Druckbetons angepasst werden muss. Was am Verfahren technisch anders istNELCON druckt tragende Wände im sogenannten Vollwanddruck-Verfahren mit handelsüblichem Normbeton nach DIN EN 206-1 i. V. m. DIN 1045-2 – aus jedem beliebigen Mischwerk, ohne Spezialmörtel und ohne Beschleuniger. Nur hochbelastete Bauteile wie Stützen und Ringbalken entstehen weiterhin in konventioneller Schalungstechnik, um die statischen Vorgaben der Tragwerksplanung zu erfüllen.
Nicht unumstritten: Für die Bauart 3D-Betondruck existiert in Deutschland noch keine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Laut eigener Angabe von NELCON muss deshalb für jedes einzelne Projekt eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) beim zuständigen Regierungspräsidium eingeholt werden – ein Verfahren, das Planungsvorlauf kostet und die Terminsicherheit einschränkt, gerade wenn kurzfristig gebaut werden soll. Wer diese Bauweise für ein eigenes Projekt erwägt, sollte die Genehmigungsfrage ganz am Anfang klären, nicht erst nach der Entwurfsplanung.
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Quellen
Pressemitteilung: Weltweit erster Supermarkt aus dem 3D-Betondrucker (Netto Marken-Discount, presseportal.de) |
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